|
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007 XXX
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro
Somit lag der Threadersteller richtig.
Bleibt nur ein Frage: Wann schließt der Gesetzgeber die Lücke?
Sommer Party GRINGOS - MC - ULM Am 18.09.10 Campground - Food - Drinks 89160 Dornstadt Albecker Weg
Bericht FighterumbauGSX-R fertig Bericht Fahrsicherheitstraining online
http://www.intruder-club-rehling.de.
neue Berichte und Videos online!!!
Die alten Blider findet ihr in "alter Galarie". sonst bleibt alles beim alten. Euer Homepageteam
FBNU Stammtisch in der Bude am freitag - Stammtisch 27.08.10 20:00 Uhr Lesen auf eigene Gefahr...... http://de.wiktionary.org/wiki/Wiktionary:Humorarchiv/Motorradfahrerjargon Euer Homepageteam
|